„Dem Bundesgericht kann nicht gefolgt werden, wenn es zulässt, dass im Rahmen einer proaktiven Aufsicht mit Blick auf die Sicherung der Qualität Einsicht in Patientenunterlagen genommen werden kann. Hier übergeht das Bundesgericht den bundesrechtlich gewährleisteten hohen Schutz der entsprechenden Daten und Unterlagen.“ … (S.12)

Lesen Sie das ganze Gutachten. Es spricht eine deutliche Sprache. Es gibt Hinweise, dass wesentliche Grundlagen der Verfassung und das Gesetz bei diesem Bundesgerichtsurteil nicht beachtet wurden. Aus dem Gutachten lässt sich zudem ableiten, dass das Vorgehen des kantonsärztlichen Dienstes/Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich mir gegenüber mit der Forderung Einblick in beliebige Patientenakten zu geben mit unseren verfassungsmässigen Grundlagen und mit unseren Gesetzen wohl kaum vereinbar ist.

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