Der Schutz der dem Arzt oder der Ärztin anvertrauten Geheimnisse ist in der Schweizer Bundesverfassung und auf Menschenrechtsebene zugesichert und ist auch im Völkerrecht geregelt. Gesellschaften, die diesen Schutz in Frage stellen gefährden nicht nur den seit alters her tragenden Pfeiler der Arzt-Patient-Beziehung, die Verschwiegenheitspflicht, und die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger, sie rütteln am Vertrauensprinzip und dem Schutz der menschenrechtlich garantierten Privatsphäre ganz grundsätzlich.

Informieren Sie sich und helfen Sie mit unsere Rechte zu schützen.